Teilnahme



Was gibt es zu gewinnen?


Die Jury wird die Einsendungen sichten und aus allen Bewerbungen zehn Projekte nominieren. Aus dem Kreis der Nominierten wird dann ein Preisträger ermittelt, der ein Preisgeld von 10.000 Euro erhält. Zudem wird ein weiteres Projekt mit dem Sonderpreis des Sächsischen Ministerpräsidenten, der ebenfalls mit 10.000 Euro dotiert ist, ausgezeichnet. Die übrigen acht Nominierten erhalten eine Anerkennung in Höhe von je 500 Euro. Darüber hinaus werden alle nominierten Projekte zum Erfahrungsaustausch und zur Vernetzung zu einem Workshop im Vorfeld der Preisverleihung eingeladen.


Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich Vereine, Netzwerke und Bündnisse gegen Extremismus und Rassismus, Jugendinitiativen, Kirchengemeinden, Schulen, Schülerclubs, Bürgerinitiativen, Unternehmen, Betriebe und Kommunen.
Es werden Projekte gesucht, die für ihre Durchführung eine finanzielle Unterstützung benötigen. Einzelpersonen und bereits abgeschlossene Projekte können leider nicht berücksichtigt werden.


Die Bewerbungen sollten eines oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllen:

- Stärkung einer demokratischen und toleranten Alltagskultur
- offensive Auseinandersetzung mit Themen wie Menschenrechte und Minderheitenschutz, Ursachen und Folgen von Extremismus sowie Antisemitismus, Rassismus und jeder anderen Form von Gewalt
- Unterstützung von Opfern extremistischer und rassistischer Gewalt
- Förderung der Zusammenarbeit mit Schulen, Kommunen, Polizei, lokalen Unternehmen und Kirchengemeinden
- im Unternehmen: Einstehen für ein Betriebsklima, das Rassismus und Diskriminierung ächtet.


Folgende Fragen sollten im Antrag beantwortet werden:


- Wie stellt sich die Situation vor Ort dar?
- Welche Ziele verfolgen die Initiative und das konkrete Projekt?
- Welche Zielgruppen sollen mit dem Projekt angesprochen und erreicht werden?
- Mit welchen Methoden wird gearbeitet?
- Welche Ergebnisse werden von dem Projekt erwartet?


Bewerbungsschluss


Bewerbungsschluss ist der 31. August 2010.
Es gilt das Datum des Poststempels. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.